Kinderwagen-Hausflur

Darf ich meinen Kinderwagen im Hausflur abstellen?

Die „Kinderwagen-Problematik“

Bilder schmücken die Wände, ein kleiner Tisch mit selbst gehäkelten Platzdeckchen trägt eine Blumenvase, welche stets mit frischen Blumen bestückt ist, ein schmaler Schrank bietet Platz für Straßenschuh, aber was zum Henker macht denn der Kinderwagen mitten im Hausflur? Der steht doch völlig im Weg!

Ein Kinderwagen, eine rollende Gehhilfe oder ein Fahrrad im Eingangsbereich des Hausflurs, war schon oft Anlass genug für einen handfesten Nachbarschaftsstreit.
Nur mühsam können sich die Nachbarn durch den Spalt von etwa 1,10m „durchquetschen“, welchen der Fremdkörper im Hausflur noch übrig gelassen hat.

Mein Nachbar, mein Feind?

Die meisten Nachbarn haben die Eigenschaft, Situationen zu dramatisieren, sich über Kleinigkeiten aufzuregen oder einfach auf eine Gelegenheit zu warten, welche Anlass dazu geben, sich beim Vermieter zu beschweren.
Oftmals ist es nicht die Sache an sich, welche Grund für die nachbarliche Missgunst ist, sondern einfach nur die eigene Person, eine andere Ansicht oder das falsche Aussehen.

Gerade junge Mieter haben Probleme mit älteren Mietern, welche es einfach nicht lassen können, diese zu tadeln.
Laute Musik, ein zu großer Hund und die falsch gemachte „Hauswoche“ sind auch hier Anlass zum Streit.

Der Hausflur ist kein Parkplatz.

Ganz klar ist, dass nicht alles ganz klar ist.

Denn von Bundesland zu Bundesland gelten genauso verschiedene Gesetze, wie es auch Gerichtsurteile in der „Kinderwagen-Problematik“ gibt.

Fakt ist, dass der Kinderwagen im Eingangsbereich des Treppenhauses stehen bleiben darf, wenn …

  • … es dem Besitzer nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen in die eigene Wohnung zu befördern. Das ist der Fall, wenn kein Fahrstuhl vorhanden ist und sich die Wohnung nicht im Erdgeschoss befindet.
  • … der Hausflur groß genug ist, dass der Kinderwagen mühelos umgangen werden kann. Für das Umgehen des Kinderwagens müssen 71 cm platz sein, so urteilte ein Berliner Gericht.
  • … das Abstellen keine Gefahr für andere darstellt. Da es sich im Hausflur um einen Fluchtweg handelt, dürfen keine Gegenstände diesen blockieren. Wie bereits beschrieben, reichen hier 71 cm.
  • … das Abstellen, des Kinderwagens vom Vermieter erlaubt wurde oder sogar im Mietvertrag festgehalten wurde, wobei natürlich die Brandschutzverordnung berücksichtigt werden muss.

Aber auch bei einem sehr großzügig geschnittenen Hausflur darf der Kinderwagen nicht überall abgestellt werden. Der Kinderwagen darf nicht stehen bleiben, wenn …

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  • … dieser abgeschlossen wird, und es nicht mehr möglich ist, ihn zu verschieben.
  • … er vor den Briefkästen steht.
  • … er lange Zeit nicht mehr benutzt wurde. Dann muss er in den Keller, die Wohnung oder auf den Dachboden geräumt werden.

Das Gleiche gilt für Rollstühle, Gehhilfen und den sogenannten Rollatoren.

Fahrräder, Schuhschränke, Beistelltische, Blumenkübel, Vasen, sogar Bilder an der Wand, haben hingegen keine Rechte. Wenn hier keine ausdrückliche Erlaubnis vom Vermieter besteht,
gehören Einrichtungsgegenstände dieser Art in die Wohnung, nur nicht in den Hausflur.

Nasse Schuhe hingegen dürfen auf der eigenen Fußmatte zum trocknen abgestellt werden.

Wenn reden noch hilft…

Oftmals wirkt ein nettes Gespräch wahre Wunder!

Die Beschwerde beim Vermieter oder der direkte Gang zum Anwalt kann ein jedem erspart bleiben, wenn sich die Mietparteien untereinander austauschen.

Ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft hebt den Wohnkomfort und wer weiß? Vielleicht entsteht dabei die ein oder andere Freundschaft?

Die „Kinderwagen-Problematik“ Bilder schmücken die Wände, ein kleiner Tisch mit selbst gehäkelten Platzdeckchen trägt eine Blumenvase, welche stets mit frischen Blumen bestückt ist, ein schmaler Schrank bietet Platz für Straßenschuh, aber was zum Henker macht denn der Kinderwagen mitten im Hausflur? Der steht doch völlig im Weg! Ein Kinderwagen, eine rollende Gehhilfe oder ein Fahrrad …

Review Overview

Fazit

Darf ich meinen Kinderwagen im Hausflur abstellen?

Summary : Darf ich meinen Kinderwagen im Hausflur abstellen? - Der Hausflur ist kein Parkplatz.

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